Oberlandesgericht entscheidet pro Fußballstadion
Freitag, 18 Oktober 2019Ein weiteres positives Gerichtsurteil ist Rahmen der Rechtsstreitigkeiten zwischen Gemeinde, Austria und Anrainerin ergangen. Auch das Oberlandesgericht (OLG) in Innsbruck entscheidet im Sinne der Gemeinde und der Austria und gibt der Berufung durch die Nachbarin keine Folge.
Nach dem positiven Gerichtsurteil im Mai dieses Jahres am Landesgericht Feldkirch wurde von Seiten der Anrainerin Berufung am Oberlandesgericht in Innsbruck eingelegt. Am Freitag, 18.10.2019, ist das Urteil ergangen – der Berufung wird keine Folge gegeben.
Das Oberlandesgericht bestätigt damit, dass das Erstgericht alles zutreffend herausgearbeitet und rechtlich richtig beurteilt hatte. Die Klägerin hatte auf Verfahrensmängel plädiert, die aber nicht vorliegen würden. Das OLG verwies außerdem auf die bereits vorliegenden Urteile des OGH und folgt der Ansicht, dass die Klägerin für ein paar Stunden pro Jahr ihre Rollläden und Jalousien schließen könnte.
Vorstandsprecher Bernd Bösch zeigte sich äußert zufrieden mit dem Urteil und signalisierte aber so gleich Gesprächsbereitschaft gegenüber der Anrainerin: „Natürlich ist das Urteil eine weitere Bestätigung für unser Bestreben. Wir wollen aber, dass am Ende alle mit dem neuen Stadion leben können. Mit den geplanten Maßnahmen können wir für alle eine Verbesserung erreichen. Wir wollen keinen weiteren Konflikt, wir wollen miteinander an einem Tisch eine Lösung erarbeiten“.
Vertreten wurde die Austria am OLG von Frau MMag. Olivia Lerch. „Frau Lerch ist seit der ersten Minute unsere Vertrauensperson in dieser Angelegenheit und wir sind dankbar für ihre bisherige großartige Arbeit“, so Bernd Bösch abschließend.